Informationen Sicherheitsschuhe - Schuhzurichtungen - Einlagen

Arbeitssicherheitsschuhe gehören zur "persönlichen Schutzausrüstung" (PSA). Wie technische Geräte müssen sie von einer unabhängigen Stelle baumustergeprüft und zertifiziert werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen. In einem differenzierten Testverfahren wird geprüft, ob die Schuhe den Anforderungen der jeweiligen Sicherheitsklassen entsprechen.

Müssen die Sicherheitsschuhe nachträglich orthopädieschuhtechnisch zugerichtet werden, erlischt der Schutz aus der Baumusterprüfung, sofern die Zurichtung selbst nicht baumustergeprüft erfolgt ist. Dies ist seit dem in Kraft treten der neuen BG-Regel 191 gesetzlich fixiert. Individuell zugerichtete Schuhe halten diesen Prüfungen nicht stand und sind somit nicht praktikabel. Angesichts dessen haben mehrere Hersteller Systeme für orthopädische Anpassungen von Sicherheitsschuhen entwickelt, die als Ganzes baumustergeprüft sind.

Zu unterscheiden sind hier Bausatzsysteme für unterschiedliche Zurichtungen einerseits, und Einlagensysteme andererseits. Bei letzterem wird der Sicherheitsschuh mit einem baumustergeprüften Einlagenrohling angeboten, der vom Orthopädieschuhmacher bearbeitet werden kann.

Sowohl bei den Schuhzurichtungen als auch beim Anpassen der Einlage hat sich der Orthopädieschuhmacher genauestens an der Fertigungsanweisungen des Herstellers zu halten. Verschiedene Hersteller von baumustergeprüft von baumustergeprüft und orthopädie-schuhtechnisch zurichtbaren Sicherheitsschuhen und Einlagen sind zum Beispiel:

Elten GmbH
Otter Schutz GmbH

 

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